Steuerverwaltungsakte

Steuerverwaltungsakte
1. Begriff/Beispiele: Hoheitliche Maßnahmen, Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, ( Verwaltungsakt) der  Finanzverwaltung auf dem Gebiet des Steuerrechts. Der wichtigste St. ist der  Steuerbescheid (§ 155 I AO), durch den der Fiskus seinen Steueranspruch gegenüber dem Steuerpflichtigen geltend macht. Weitere St. sind z.B. Feststellungsbescheide (§ 179 AO), Steuermessbescheide (§ 184 AO), Haftungs- und Duldungsbescheide, verbindliche Zusagen (§ 204 AO), Stundung (§ 222 AO) oder auch die Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO).
- 2. Korrekturmöglichkeiten: Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden und ihnen gleichgestellten Bescheiden nach §§ 164, 165, 172–177 AO vor Ablauf der  Festsetzungsverjährung; Korrektur sonstiger St. (z.B. Stundung, Erlass, Buchführungserleichterungen) durch Rücknahme (§ 130 AO) oder Widerruf (§ 131 AO); Korrektur von  offenbaren Unrichtigkeiten (§ 129 AO). Eine Korrektur ist auch während des außergerichtlichen und Einspruchsverfahrens und während eines finanzgerichtlichen Verfahrens möglich (§ 132 AO).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Berichtigung — I. Buchführung:⇡ Berichtigungsposten. II. Steuerrecht:1. Steuerverwaltungsakten: ⇡ Steuerverwaltungsakte, ⇡ Steuerbescheid. 2. Eingereichte Bilanzen: ⇡ Bilanzberichtigung. 3. Steuererklärungen: ⇡ Anzeigepflicht. 4. Umsatzsteuer: ⇡ Vorsteuerabzug …   Lexikon der Economics

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