- Steuerverwaltungsakte
- 1. Begriff/Beispiele: Hoheitliche Maßnahmen, Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, (⇡ Verwaltungsakt) der ⇡ Finanzverwaltung auf dem Gebiet des Steuerrechts. Der wichtigste St. ist der ⇡ Steuerbescheid (§ 155 I AO), durch den der Fiskus seinen Steueranspruch gegenüber dem Steuerpflichtigen geltend macht. Weitere St. sind z.B. Feststellungsbescheide (§ 179 AO), Steuermessbescheide (§ 184 AO), Haftungs- und Duldungsbescheide, verbindliche Zusagen (§ 204 AO), Stundung (§ 222 AO) oder auch die Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO).- 2. Korrekturmöglichkeiten: Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden und ihnen gleichgestellten Bescheiden nach §§ 164, 165, 172–177 AO vor Ablauf der ⇡ Festsetzungsverjährung; Korrektur sonstiger St. (z.B. Stundung, Erlass, Buchführungserleichterungen) durch Rücknahme (§ 130 AO) oder Widerruf (§ 131 AO); Korrektur von ⇡ offenbaren Unrichtigkeiten (§ 129 AO). Eine Korrektur ist auch während des außergerichtlichen und Einspruchsverfahrens und während eines finanzgerichtlichen Verfahrens möglich (§ 132 AO).
Lexikon der Economics. 2013.